Es gibt am Marien-Gymnasium von montags bis donnerstags für alle Schülerinnen und Schüler (Klasse 5 bis Q2) die Möglichkeit, ein warmes Mittagessen zu einem fairen Preis einzunehmen.

Das Mittagessen wird in der Genusswerkstatt von der Firma Hackethal angeboten. Sie bietet unseren SuS Mittagsmenüs zu einem günstigen Preis an.

Hackethal aktueller Menüplan

SuS der Unter- und Mittelstufe treffen sich von montags bis donnerstags um 13.05 Uhr am Schulhoftor. Von dort gehen sie gemeinsam mit unserer Schulsozialarbeiterin Frau Toykun um 13.10 Uhr zur Genusswerkstatt. Dort bestellt jeder sein gewünschtes Essen. Der Verzehr mitgebrachter Speisen in der Genusswerkstatt ist nicht erwünscht. Nach dem Essen gehen alle Schülerinnen und Schüler um spätestens 13.45 Uhr zum Marien-Gymnasium zurück. 

SuS der Oberstufe können das Angebot der Firma Hackethal auch zu anderen Zeiten nutzen. (Bitte dann an den Schülerausweis denken.)

Ein Schülerausweis ist im Sekretariat mit einer gewissen Vorlaufzeit erhältlich. 

Guten Appetit!

Britta Rumpenhorst

 

Ergänzende Auskunft des Ministeriums bezüglich der Kostenübernahme für das Mittagsessen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket:

Das gemeinschaftliche Mittagessen des Marien-Gymnasiums Werl ist für berechtigte Personen des Bildungs- und Teilhabepakets gültig. Das Essengeld sollte am Ende des Monats unter Vorlage einer Teilnahmebescheinigung und des Kassenbons der Genusswerkstatt. Für die Abrechnung ist Frau Toykun zuständig. 

Unter Bezugnahme auf die gemeinsame Mittagsverpflegung am Städtischen Marien-Gymnasium in Werl hat das Ministerium folgendes beschlossen:

"Entscheidend für die Frage, ob die Einnahme des Mittagessens in den Räumlichkeiten der Genusswerkstatt als gemeinschaftliche Mittagsverpflegung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets gewertet werden kann, ist der Umstand, dass diese in schulischer Verantwortung durchgeführt werden muss.  Grundsätzlich können auch Einrichtungen und Kooperationen außerhalb des Schulgeländes geeignete Räumlichkeiten für die Ausgabe und Einnahme des Mittagessens darstellen, soweit die Schule dort ebenfalls das Mittagessen verantwortet (Leopold, in: juris-SGB II, § 28, Rn. 170, 4. Auflage, Stand: 08.01.2018). Maßgeblich ist daher, dass diese Form der Mittagsverpflegung durch die Schule organisiert ist und die Schule auch die Teilnahme an der Mittagsverpflegung für die Schülerinnen und Schüler sicherstellt."

Zusätzliche Informationen